...des Bürgerschützenvereins werden möchtest...“: Auf vielfachen Wunsch der Mitglieder werden nachstehend einige Informationen aufgezeigt, die ein Königsaspirant des Bürgerschützenvereins Menzelenerheide wissen sollte.
Ein Königsaspirant muss volljährig sein, mindestens zwei Jahre dem Verein angehören und er darf in den letzten fünf Jahren nicht schon einmal die Königswürde getragen haben. Er ist ferner verpflichtet, vor Beginn des Königschießens den Namen seiner Königin (Ehefrau ist möglich) dem Präsidenten oder dem Oberst mitzuteilen. König und Königin müssen sich innerhalb des Vereinsbezirks abholen lassen.
Sind alle Voraussetzungen gegeben, erfolgt eine Zulassung zum Königsschuss in der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung; maximal bis zum Ende des fünften Durchgangs.
Ist der Holzvogel erst einmal erlegt, hat dies für den König mit seiner gewählten Königin und dem Throngefolge selbstverständlich auch Verpflichtungen innerhalb des Regentenjahres zur Folge. In erster Linie beginnt es für den König aber damit, dass er nach einem erfolgreichen Königsschuss ein riesiges, eigentlich unbeschreibliches Glücksgefühl erlebt. So jedenfalls wurde uns das von den bisherigen Königen des Bürgerschützenvereins immer wieder beschrieben.
Nachdem am Schützenfestsonntag im Festzelt die Inthronisation stattgefunden hat, stellt das neue Königspaar seinen Thron zusammen. Der Hofstaat setzt sich aus mindestens sieben, höchstens elf Paaren, einschließlich des Königspaares, zusammen. Bei der Zusammenstellung ist der Vorstand gerne behilflich.
Im Schützenhaus findet am Montagabend gegen 18.45 Uhr das Thronessen statt. Der Lieferant für das Abendessen ist frei wählbar. Die Tischdekoration sowie die Beschaffung der Handsträuße des Hofstaates obliegen dem Königspaar. Der Vorstand steht gerne beratend zur Seite.
Am Kirmesmontag werden der König und die Königin durch den Spielmannszug Menzelenerheide geweckt. Hierzu, und für die Bewirtung der Mitglieder während des Umzuges am Montag, sind übliche Getränke erforderlich. Der Bedarf kann über das Schützenhaus gekühlt bezogen werden. Sofern der König oder die Königin nicht über ausreichende Räumlichkeiten verfügen, kann auch unser Schützenhaus genutzt werden.
Zu Beginn des Preis- und Pokalschießens am Montagmorgen erscheint der König gegen 10.00 Uhr mit dem kleinen Silber. Gegen ca. 14.30 Uhr treffen sich die Thronherren beim König, die Throndamen bei der Königin. Die Abholung erfolgt mit dem Umzug des Vereins. Ab 20.00 Uhr findet der Krönungsball statt.
Im darauffolgenden Jahr wird das Thronessen am Kirmessamstag gegen 18.00 Uhr im Schützenhaus eingenommen und anschließend der Schützenball gefeiert.
An beiden Abenden hat der gesamte Hofstaat den Verein an einem gesonderten Tisch im Festzelt bis mindestens 23.00 Uhr zu repräsentieren. Der offizielle Ausmarsch findet um 24.00 Uhr statt.
Zum Kirmesausklang am Dienstag im Schützenhaus sollte der Hofstaat möglichst vollzählig anwesend sein.
König und Königin erhalten zur Deckung ihrer Kosten einen Zuschuss des Vereins. Wie uns bisher von allen Königen des Vereins bestätigt wurde, ist der Eigenanteil des Königs in Menzelen-West durchaus angemessen. Weitere Informationen hierzu erteilt auf Anfrage der Vorstand.
Weitere Aktivitäten bzw. Verpflichtungen innerhalb des Jahres:
- Samstag nach dem Kirmes- und Schützenfest – 14.00 Uhr – Platzreinigung durch die Thronherren
- Volkstrauertag – Anwesenheit des Königs (großes Silber) und der Thronherren zur Kranzniederlegung
- Dorf- und Kinderschützenfest im Mai – Aktive Mitwirkung des gesamten Hofstaates bei den Vorbereitungen und der Durchführung des Festes.
- Teilnahme des Königspaares und des Throngefolges am Krönungsball in Bönning-Rill im Juli und in Menzelen-Ost im September des Jahres. Teilnahme bei Jubiläen befreundeter Vereine auf besondere Einladung.
- Gerne gesehen wird seitens des Vorstandes eine Teilnahme beim Vereinspokalschießen, der Karnevalsveranstaltung und sonstigen Aktivitäten/Arbeiten.
- Teilnahme des Königs an einigen Vorstandssitzungen und an den vier Versammlungen im Jahr. Bei zwei Versammlungen zeigt sich das Königspaar durch den Ausschank von Freibier spendabel. Ferner übernimmt der Hofstaat einige kleine Aufgaben wie das Binden der Krone, das Schmücken des Festzeltes oder die Bedienung zur Kirmeseröffnung im Folgejahr.
Der König kauft rechtzeitig vor dem Schützenfest zur Vervollständigung der Königskette sein Königsilber nach eigenem Geschmack, wobei sich das Silber optisch in das vorhandene Silber einfügen muss.